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   BVerwG, 19.07.1984 - 8 B 129.84   

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https://dejure.org/1984,7085
BVerwG, 19.07.1984 - 8 B 129.84 (https://dejure.org/1984,7085)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.1984 - 8 B 129.84 (https://dejure.org/1984,7085)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 1984 - 8 B 129.84 (https://dejure.org/1984,7085)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 9.78

    Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Grundwehrdienst aus Ausbildungsgründen

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1984 - 8 B 129.84
    Ob ein vom Wehrpflichtigen geltend gemachter Zurückstellungsgrund besteht, ist, sobald ein Einberufungsbescheid ergangen ist, nach den in dem darin festgesetzten Gestellungszeitpunkt gegebenen Verhältnissen zu beurteilen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 9.78 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 135 S. 143 m.weit.Nachw.).

    Das gilt auch dann, wenn die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen den Einberufungsbescheid angeordnet worden ist, weil diese Anordnung die gestaltende Wirkung des Einberufungsbescheides unberührt läßt, die unabhängig von dem tatsächlichen Dienstantritt das Wehrdienstverhältnis zu dem festgesetzten Gestellungstermin begründet (vgl. das Urteil vom 4. Juli 1979, a.a.O. S. 146 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1984 - 8 B 129.84
    In Wehrpflichtsachen können derartige Verfahrensrügen nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde, sondern nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision (§ 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG) geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 4. Juli 1968 - BVerwG VIII B 110.67 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 7 S. 5 m.weit.Nachw.).
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